Liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Winterferien gehen zu Ende und morgen beginnt das 2. Halbjahr. Bereits vor den Ferien erhielten Sie Informationen zu den Themen „Aufhebung der Präsenzpflicht“ und „Teststrategie“.

Die Senatsverwaltung SenBJF hat zu diesen Bereichen in zwei Briefen an die Schulen nochmal Konkretisierungen vorgenommen, über die ich Sie heute informieren möchte. Die vollständigen Mitteilungsschreiben an die Schulen finden Sie hier:

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/#schulen

Sie erhalten zu Beginn der Woche noch einen ausführlichen Elternbrief, da aus meiner Sicht noch einige Dinge geklärt werden müssen. Deswegen hier nur kurz die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  1. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis zum 28. Februar 2022)

Die Eltern müssen die Abwesenheit der Schule über die Klassenlehrer/innen vorab schriftlich mit formlosem Schreiben mitteilen. Dies hat spätestens am Beginn des Schultages zu erfolgen, ab dem von der Aussetzung Gebrauch gemacht werden soll.

Eine tage- oder gar stundenweise Inanspruchnahme ist nicht möglich. Daher muss der Aussetzungszeitraum in der Regel mindestens eine Schulwoche umfassen.

Die Aussetzung der Präsenzpflicht stellt weder eine Verlängerung der Ferien noch eine Beurlaubung dar. Das heißt für die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler, dass die von der Schule zur Verfügung zu stellenden Aufgaben für zu Hause auch erledigt werden müssen.

Die Schülerinnen und Schüler haben sich auch proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können.

Auf das im Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22 beschriebene schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht) haben diese Schülerinnen und Schüler zunächst keinen Anspruch. Angebote richten sich auch nach den personellen Ressourcen in den einzelnen Klassen.

Sollten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe durch das freiwillige Fernbleiben während der Aussetzung der Präsenzpflicht eine Klassenarbeit versäumen, müsse diese Arbeiten bis 11. März 2022 nachgeschrieben werden.

Anpassung der Teststrategie

Zur Absicherung des Starts nach den Winterferien haben alle Schülerinnen und Schüler einen selbsttestfähigen Schnelltest mit nach Hause genommen, um sich am Abend vor dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres zu testen und nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis am Montag in die Schule zu kommen.

In den kommenden zwei Wochen werden alle Schülerinnen und Schüler und alle Dienstkräfte (das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal) an jedem Schultag in der Schule getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene, die der Testpflicht nicht unterliegen.

Wichtig: Im neuen Musterhygieneplan ist die ab Samstag, 05.02.2022 geltende neue Definition des Genesenenstatus (drei statt bisher sechs Monate) verbindlich festgelegt, was insbesondere für die 3-G-Regel am Arbeitsplatz als auch für die Möglichkeit der Befreiung von der Testpflicht relevant ist, auch wenn weiterhin sehr dringlich empfohlen wird, dass alle an Schule tätigen Personen die Testmöglichkeit nutzen.

Test to Stay

Im Rahmen dieser „test to stay“-Strategie wird ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest. Die positiv getestete Schülerin / der Schüler erhält den von den Gesundheitsämtern den Schulen zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht, es werden auch keine schulinternen Listen geführt.

Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (statt drei Mal wöchentlich) getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten. Ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft. Die Elternvertreter/innen werden über die Klassenleitungen informiert.

Positiver Schnelltest am 07.02.2022: Der Indexfall in Isolierung kann dann im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in einem Testzentrum (im Ausnahmefall in der Schule) durchführen.

Positiver Schnelltest ab 08.02.2022: Im dann laufenden Schulbetrieb kann nach 5 Tagen durch einen PCR-Test oder Schnelltest (im Testzentrum oder im Ausnahmefall per Schnelltest in der Schule) freigetestet werden. Tag „0“ ist der Testtag.

Die „test to stay-Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht im Land Berlin keine „Kann-Regelung“ dar. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Sofern besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen prüfen.

Beachten Sie bitte, dass sich die „test to stay-Strategie“ ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse bezieht. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst. Bitte informieren Sie weiterhin umgehend die Schule. Das weitere Vorgehen wird dann abgesprochen. (Quarantäne 10 Tage, freitesten nach 5 Tagen, Zuständigkeit beim Gesundheitsamt, nicht der Schule!).

Mit freundlichen Grüßen

N. Hahn (Schulleiter)