Liebe Eltern,
die Sommerferien gehen zu Ende und am Montag beginnt das neue Schuljahr. Ich hoffe Sie haben sich mit Ihren Familien gut erholt und hatten eine schöne Zeit.
In einem 1. Elternbrief möchte ich Sie auf den neusten Stand bringen.
Wir werden ab Montag wieder im Regelbetrieb starten. In allen Klassen wird also wieder täglich nach der regulären Stundentafel unterrichtet. Kinder mit Hortvertrag werden, wie schon in der Ferienzeit, in vollem Umfang betreut.
Es besteht ab sofort wieder Präsenzpflicht für alle Kinder.
Die Senatsverwaltung hat zum Schulstart Dokumente zur Verfügung gestellt, die auch für Sie von Interesse sind:
- Elternbrief der Senatorin
- Der Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22 (Hier finden sie Aussagen zu allen wichtigen Fragen und Themenbereichen wie z. B. der Präsenzpflicht)
- Der neue Corona Stufenplan sowie der neue Musterhygieneplan für die Grundschulen
Ich möchte sie heute nochmals auf den aktuellen Hygieneplan für unsere Schule hinweisen.
Dies sind die die wichtigsten Informationen:
1. Maskenpflicht Es besteht im ganzen Schulgebäude während des Unterrichts und in der Hortzeit für alle Kinder und Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung. Diese Reglung gilt für Kinder und Pädagogen*innen mindestens in den ersten zwei Schulwochen. Für Besucher, Abholende und schulfremde Personen bis auf weiteres. Bitte geben sie Ihren Kindern auch eine Ersatzmaske für den Fall des Verlustes oder einer Beschädigung mit. |
2. Testkonzept Das Ihnen bisher bekannte Testkonzept wird fortgeführt. In den ersten drei Schulwochen wird dreimal (Mo, Mi., Fr.) verpflichtend getestet. Bei einem Verdachtsfall wird wie bisher verfahren. |
2. Aufenthalt im Schulgebäude Im Schulgebäude sollten sich grundsätzlich außer den Schüler*innen und den Mitarbeiter*innen keine externen Personen aufhalten. Bringen und Abholen: Der Zugang zur Schule erfolgt morgens ab 7.30 Uhr über den Haupteingang (Für die 1. Klassen werden Sammelpunkte bekannt gegeben.). Eltern können ihre Kinder nicht in das Schulgebäude begleiten.Kinder, die direkt nach dem Unterricht abgeholt werden, können von den Eltern im Eingangsfoyer empfangen werden (Maskenpflicht!). Die Abholung aus der Hortbetreuung bis 16.00 Uhr erfolgt über den Schulhof oder den kleinen Horthof (auch hier Maskenpflicht für Abholende). Die Eltern sprechen auf dem Hof bitte Erzieher/innen an. Bei schlechtem Wetter werden die Kinder von den Eltern aus den Gruppenräumen abgeholt (maximal eine Person pro Kind / Maskenpflicht beachten / Zugang zum Schulgebäude über den Schulhof.)Das Bringen und die Abholung zum Früh- und Späthort erfolgt wie bisher über den Zugang des Seitenflügels. Terminabsprachen / Sekretariat Termine im Sekretariat oder mit Pädagogen/innen müssen vorher telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Konferenzen, Gremiensitzungen, Elternversammlungen Bei Dienstbesprechungen und Sitzungen weiterer schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen ist ebenfalls auf Einhaltung der Hygienevorgaben zu achten. Bei Elternversammlungen kann vorerst nur ein Elternteil pro Kind teilnehmen. |
3. So gut wie möglich den Abstand einhalten und regelmäßig Lüften Es werden Maßnahmen zum begegnungsarmen Bewegen im Schulgebäude getroffen.Es wird durch ein Tonsignal auf den regelmäßigen Lüftungszeitpunkt hingewiesen. Luftmessgeräte werden eingesetzt. Im PC-Raum und im kleinen Essenraum kommen Luftreinigungsgeräte zum Einsatz. |
4. Musik und Sportunterricht Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. (s.a. Handlungsrahmen der Senatsverwaltung). |
5. Hygiene und Prävention im Schulgebäude Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollen unterlassen werden. Die Basishygiene einschließlich der Händehygiene ist regelmäßig einzuhalten. Kinder, die morgens mit der BVG zur Schule kommen, müssen sich umgehend die Hände waschen. Eine Tagesreinigungskraft ist weiterhin tätig. Toiletten- / Waschräume In allen Sanitärräumen wird der Vorrat in den Flüssigseifenspendern und von Einmalhandtüchern sowie Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Abstandsmarkierungen werden im Wartebereich angebracht.Es sollen sich nicht mehr als vier Kinder in den Toilettenräumen aufhalten. |
7. SARS-CoV-2-Erkrankungsfall / Erkrankungsanzeichen Es besteht eine Meldepflicht auch der Schule gegenüber.Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Bitte schicken Sie keine Kinder mit den typischen Erkrankungszeichen in die Schule. |
8. Reiserückkehrer Für Schüler*innen ist zu beachten, dass diese sich nach einer Rückreise aus einem anderen Land ggf. in Quarantäne zu begeben haben. Die Quarantäneregelungen gelten für Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Die jeweils aktuellen Bestimmungen können Sie beispielsweise der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html |
Ich bitte alle am Schulleben beteiligten Personen die Vorgaben einzuhalten damit wir weiterhin die Ansteckungsrisiken so minimieren können wie bisher!
Erste Schulwoche
- Die Kinder der Klassen 3-6 haben bis zur 5. Stunde Klassenleiterunterricht (ab Mittwoch Methodentraining).
- Die 2. Klassen gehen in der 5. Stunde Essen, die 3./4. wie gewohnt in der 2. Hofpause und die 5./6. Klassen nach dem Unterricht um 13.00.
- Kinder mit einem eFöB Vertrag können danach in die Betreuung gehen.
- Kinder ohne eFöb-Vertrag können ab 13.00 Uhr bzw. nach dem Essen nach Hause gehen.
- Teilen Sie den Klassenleitungen am Montag bitte schriftlich mit, wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung im Rahmen der VHG bis 13.30 wünschen.
Alle weiteren Informationen und Neuigkeiten zu unserer Schule erhalten Sie mit dem nächsten Elternbrief am 13.08.2021.
Mit freundlichen Grüßen
N. Hahn (Schulleiter)